Notaren ist ein öffentliches Amt anvertraut. Sie entwerfen Verträge und Erklärungen, beraten die Beteiligten über deren rechtliche Auswirkungen und errichten durch Beurkundung oder Beglaubigung eine notarielle Urkunde.
Die notarielle Tätigkeit geht auch über die eigentliche Entwurfs- und Urkundstätigkeit hinaus. Vollzug und Durchführung durch den Notar ergänzen die Urkunde. Der Notar sorgt über Notaranderkonten und Treuhandauflagen für Sicherheit: Zu Recht erwarten Bürger und Unternehmen, dass auch die Vertragsabwicklung fachkundig und zuverlässig betreut wird.
Für viele Vorgänge mit besonderer rechtlicher Bedeutung für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit verlangt das deutsche Recht eine Beglaubigung oder Beurkundung. Diese Bereiche gehören zu den Kerngebieten der notariellen Tätigkeit.
Diese Kerngebiete sind:
Durch ihre besondere Kompetenz in den genannten Rechtsgebieten sind Notare auch in der Lage, außerhalb von beurkundungspflichtigen Geschäften rechtlich zu beraten. Jedoch übernehmen Notare keine einseitige Interessenvertretung, beispielsweise im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung, vielmehr haben sie aufgrund ihres öffentlichen Amtes stets unabhängig und unparteilich zu sein.
Die Beurkundung von Rechtsvorgängen durch den Notar ist nicht nur Pflicht, sondern auch Angebot: Um über ein Rechtsgeschäft eine öffentliche Urkunde mit hohem Beweiswert und zum Teil sofortiger Durchsetzbarkeit zu erhalten, ist die Beurkundung oft der richtige und wirtschaftlich günstigste Weg.
Für alle notariellen Tätigkeiten gilt, dass der Notar immer im engen Kontakt mit den Beteiligten und deren Beratern – vor allem Rechtsanwälten, Steuerberatern – tätig wird.
Die für die notarielle Tätigkeit anfallenden Gebühren und Auslagen sind bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt: Die Kostenordnung bzw. das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt für alle Notare.